Rechtsprechung
LG Traunstein, 17.10.2019 - 8 O 3884/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 31, § 249, § 826, § 849; ZPO § 287
Schadensersatzansprüche nach Kauf und Weiterverkauf eines vom sogenannten "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs - rewis.io
Schadensersatz, Fahrzeug, Bescheid, Rechtsanwaltskosten, Annahmeverzug, Zulassungsverfahren, Ermessen, Kaufpreiszahlung, Software, betrug, Vorteilsausgleichung, PKW, Pflichtverletzung, Laufleistung, gezogene Nutzungen, Ermessen des Gerichts, Zug um Zug
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 17.10.2019 - 8 O 3884/18
- OLG München, 17.03.2020 - 18 U 6516/19
- BGH - VI ZR 555/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Augsburg, 14.11.2018 - 21 O 4310/16
VW muss Schummel-Diesel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung …
Auszug aus LG Traunstein, 17.10.2019 - 8 O 3884/18
Soweit unter Verweis auf das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 14.11.2018 (DAR 2019, 45) vertreten wird, ein Nutzungsvorteil müsse nicht gegengerechnet werden, kann dem nicht gefolgt werden. - EuGH, 17.04.2008 - C-404/06
Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften …
Auszug aus LG Traunstein, 17.10.2019 - 8 O 3884/18
In der dortigen Entscheidung wurde die Nichtanrechnung begründet mit einem Urteil des EuGH vom 17.04.2008 (NJW 2008, 1433).
- OLG München, 17.03.2020 - 18 U 6516/19
Sekundäre Darlegungslast des Herstellers zum Schädigungsvorsatz im sog. …
Auf die Berufungen der Beklagten und der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 17.10.2019, Az. 8 O 3884/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das am 17. Oktober 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Traunstein, Az. 8 O 3884/18, im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen, sowie die Berufung der Klagepartei zurückzuweisen.